


Digitalisieren Sie Ihre Münzen und Barren in Kinesis-Währungen
Bringen Sie qualifizierte* Münzen und Barren in unseren getrennten Tresorraum und nutzen Sie die Vorteile von Kinesis Gold (KAU) und Kinesis Silber (KAG).
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0 % Lagergebühren
Lagern Sie Ihre Münzen und Barren sicher in erstklassigen, getrennten Tresorräumen und das ohne Lagergebühren.
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Erhalten Sie einen Inhaberrendite auf Ihre Münzen und Barren, ausgezahlt in Kinesis Gold (KAU) und Kinesis Silber (KAG).
* Siehe EPD-Anforderungen (Münzen – Barren).

Kann ich Münzen und Barren mit unterschiedlichem Feingehalt einzahlen?
Ja, Sie können Gold- und Silbermünzen und -barren mit unterschiedlichem Feingehalt einzahlen.
Für den Fall, dass die Münz- oder Barreneinlage einen Feingehalt von weniger als 9999 für Gold und 999 für Silber aufweist, hat Kinesis jedoch strenge Regeln eingeführt, um sicherzustellen, dass 1 KAU weiterhin auf einer exakten 1:1-Zuteilung von 1 Gramm 9999 Feingoldbarren und 1 KAG auf einer exakten 1:1-Zuteilung von 1 Unze 999 Feinsilber basiert und die Integrität des Kinesis-Währungssystems zu jeder Zeit gewahrt bleibt.
Siehe Frage unten oder besuchen Sie den Abschnitt über Münzen und Barren auf der EPD-Seite, um alle Einzelheiten zu erfahren – hier.
Wie wird Kinesis sicherstellen, dass 1 KAU immer auf 1 g 9999 Feingold basiert?
Kinesis hat die folgenden Emissionsregeln eingeführt, um sicherzustellen, dass 1 KAU jederzeit auf einer exakten 1:1-Zuteilung von 1g 9999 Feingold und 1 KAG auf einer exakten 1:1-Zuteilung von 1 Unze 999 Silber basiert. Jederzeit .
Kinesis erkennt nur den Wert des Metalls, das jede Münze enthält.
Kinesis-Nutzer, die Münzen oder Barren einzahlen möchten, müssen ihre Münz- und/oder Barrensammlung auf ihre Kosten bei einem von Kinesis ausgewählten Dienstleister prüfen lassen. Der Prüfer teilt Kinesis das Feingewicht des in den eingereichten Münzen oder Barren enthaltenen Goldes mit.
Den vollständigen Emissionsplan finden Sie auf der Seite mit den EPD-Anforderungen – hier.
Auf diese Weise basiert jede an den Einleger ausgegebene 1 KAU auf einer exakten Zuteilung von 1 Gramm 9999er Feingold und jede an den Einleger ausgegebene 1 KAG auf einer exakten Zuteilung von 1 Unze 999er Feinsilber, und Kinesis stellt sicher, dass die Integrität des Kinesis-Geldsystems erhalten bleibt.
Bitte besuchen Sie die EPD-Seite für weitere Informationen – hier.
Werden die Münzen und Barren einer Prüfung unterzogen?
Ja, alle Münzen, Barren und Blöcke werden zweimal im Jahr unabhängig auditiert.
Wir beschäftigen die erstklassige unabhängige Inspektions-, Klassifikations- und Zertifizierungsgesellschaft Inspectorate International, ein Unternehmen von Bureau Veritas, um regelmäßige, unabhängige, physische Audits des gesamten physischen Goldes und Silbers, das den digitalen Währungen auf Gold- und Silberbasis von Kinesis zugrunde liegt.
Alle unsere Audits sind öffentlich zugänglich – hier.
Was sind die Mindesteinzahlungsanforderungen?
Damit Ihre Münzen oder Barren für das EPD in Frage kommen, müssen Sie eine Mindesteinlage von mindestens 3,22 Unzen 9999 Gold haben, was mindestens 100 KAU entspricht, oder im Falle von KAG eine Mindesteinlage von mindestens 200 Unzen 999 Silber, was mindestens 200 KAG entspricht.
Kann ich kleine Barren und Blöcke in die getrennte Einrichtung von Kinesis bringen?
Ja, vorbehaltlich der Genehmigung können kleine Barren und Blöcke in der getrennten Einrichtung von Kinesis deponiert werden.
Kann ich Münzen und Barren innerhalb desselben EPD-Zyklus einzahlen?
Ja, die Benutzer können Münzen, Barren und Blöcke innerhalb desselben EPD-Zyklus einzahlen.
Kann ich Silbermünzen, -barren oder -blöcke einzahlen?
Ja, vorbehaltlich der Genehmigung können kleine Barren und Blöcke in der getrennten Einrichtung von Kinesis deponiert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Auf alle Münzen und Barren, die über das Verfahren Exchange Physical for Digital (Münzen – Barren) eingezahlt werden, wird eine Einzahlungsgebühr von 1 % erhoben.
Die Gebühr für die getrennte Verwaltung beträgt 2,5 % p.a. und wird monatlich mit 0,2083% pro Monat berechnet.
Kinesis-Nutzer, die Münzen oder Barren einzahlen möchten, müssen ihre Münz- und/oder Barrensammlung auf ihre Kosten bei einem von Kinesis ausgewählten Dienstleister prüfen lassen. Zusätzlich werden Gebühren für die Lieferung und Katalogisierung der Münzen oder Barren erhoben.
Die Gebühren für die Prüfung, Lieferung und Katalogisierung werden auf der Grundlage der individuellen Gegebenheiten berechnet, und wir erstellen nach Prüfung einen Kostenvoranschlag.
Besuchen Sie die EPD-Seite auf Kinesis Mint, um einen Antrag zu stellen und ein individuelles Angebot zu erhalten.
Wie werden meine Münzen und Barren aufbewahrt? Erfolgt die Lagerung getrennt?
Ja, die Lagerung erfolgt getrennt. Die getrennten Münzen und Barren werden im ABX-Käfig des teilnehmenden Tresorbetreibers aufbewahrt und dem jeweiligen Einzahler zugeordnet.
Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen über die Hinterlegung werden im ABX-Tresorverwaltungssystem die Nummer der Hülse/Box/Beutel, Informationen über den Einzahler und besondere Hinweise wie beobachtete Schäden, Jahr, Ausgabe usw. und vor allem die KMS-Kennung des Einzahlers gespeichert.
Kann ich meine Münzen und Barren einlösen?
Ja, die für EPD hinterlegten Münzen und Barren können jederzeit eingelöst werden.
Der ursprüngliche Einzahler oder ein bevollmächtigter Vertreter des Einzahlers kann die Einlösung über die Registerkarte „Einlösung“ auf der Seite „Einstellungen“ der KM-Plattform beantragen. In diesem Fall müsste der Einzahler die entsprechende Anzahl von KAU/KAG an die Emissionsadresse zurücksenden und die Einlösegebühren bezahlen.
Die Münzeinlagen sind für den Einzahler virtuell getrennt und können von anderen Teilnehmern nicht ausbezahlt werden.
Dies gilt, solange der Einzahler die Saldoerhaltungsanforderung nicht erfüllt oder die Mindestgebühr für die getrennte Verwaltung nicht bezahlt.
Siehe Abschnitt „FAQ“ zu den Regeln oder besuchen Sie die EPD-Anforderungen (Münzen und Barren) – hier.
Kann ein anderer Kinesis-Benutzer meine Münzen und Barren einlösen?
Nein, nur der Einzahler kann seine Münzen oder Barren aus der getrennten Lagerung auszahlen.
Diese Münzen/Barren werden nicht ausbezahlt, es sei denn, der ursprüngliche Einzahler oder ein bevollmächtigter Vertreter des Einzahlers verlangt dies ausdrücklich durch eine Einlösung.
Die eingezahlten Münzen/Barren des Einzahlers werden physisch von den anderen getrennt und können nicht von anderen Kinesis-Systemteilnehmern eingezogen werden.
Dies bleibt in Kraft, es sei denn, der Einzahler erfüllt die Saldoerhaltungsanforderung nicht oder bezahlt die Gebühr für die getrennte Verwaltung nicht.
Siehe Abschnitt „FAQ“ zu den Regeln oder besuchen Sie die EPD-Anforderungen (Münzen und Barren) – hier.
Wie hoch sind die Gebühren für die Einlösung? Was sind die Mindestanforderungen?
Inhaber von Kinesis Gold (KAU) und Kinesis Silber (KAG) haben das uneingeschränkte Recht, die zugrunde liegenden Münzen und Barren, auf denen ihre KAU oder KAG basieren, vorbehaltlich der Auszahlungsgebühren und Mindestanforderungen für die Auszahlung einzulösen.
Für Goldmünzen und Goldbarren muss mindestens eine Menge von Münzen und Barren mit einem Gesamtfeingewicht von mindestens 100 Gramm Gold der Qualität 9999 ausbezahlt werden. Für Silbermünzen und -barren muss mindestens eine Menge von Münzen und Barren mit einem Gesamtfeingewicht von mindestens 200 Unzen 999er Silber entnommen werden.
Die Einlösungskosten und Mindestauszahlungsanforderungen von Kinesis gehören zu den niedrigsten in der Branche. Durch die Einlösung der Bullion wird gleichzeitig die digitale Repräsentation der Bullion liquidiert und die entsprechende Währung aus dem Umlauf der KAU oder KAG genommen.
Siehe Gebührenseite – hier.
Gibt es eine Grenze dafür, wie viel von meinen KAU oder KAG ich liquidieren kann?
Ja, um den getrennten Status der eingezahlten Münzen oder Barren aufrechtzuerhalten, muss ein Einzahler am letzten Kalendertag eines jeden Kalendermonats ⅔ seines vom EPD erhaltenen Guthabens an Münzen oder Barren in Höhe der KAU oder KAG auf seinem Konto haben. Dies wird als Saldoerhaltungsanforderung bezeichnet.
Daher kann ein Einzahler so viel von seinem KAU- oder KAG-Guthaben aus dem EPD der eingezahlten Münzen oder Barren liquidieren, wie er möchte, solange sein KAU- oder KAG-Guthaben aus dem EPD der eingezahlten Münzen oder Barren am letzten Kalendertag des Monats über der in der Saldoerhaltungsanforderung genannten ⅔-Anforderung liegt.
Der Einzahler muss sich an die Saldoerhaltungsanforderung halten oder er riskiert, seine Bestände und die Möglichkeit, diese Münzen in Zukunft gegen KAU oder KAG einzulösen, zu verlieren.
Wenn ein Benutzer einen Teil seiner getrennten Bestände zurück gibt, wird das Wasserzeichen ⅔ auf die verbleibenden Münzen oder Barren in der Trennung aufgebracht. Es gibt keinen Höchstbetrag, solange der verbleibende Betrag nicht unter den Gegenwert von 100 KAU oder 200 KAG fällt.
Was passiert, wenn ich die Verpflichtung zur Saldoerhaltungsanforderung nicht einhalte?
Die Saldoerhaltungsanforderung bedeutet, dass der Einzahler am letzten Kalendertag des Monats mindestens 2/3 der von der EPD erhaltenen KAU oder KAG der eingezahlten Münzen oder Barren auf seinem KM-Konto haben muss.
Der Kontostand des Einzahlers wird monatlich überprüft, und wenn die Menge an KAU oder KAG auf dem Konto des Einzahlers unter die angegebene Menge fällt, wird ihm eine Frist von 30 Tagen eingeräumt, um die erforderliche Menge wieder aufzufüllen.
Wenn sie diese Anforderung nicht erfüllen und die Aufladewarnung nicht beachtet wird, ist Kinesis befugt, bis zu 1/3 der getrennten Bestände zu entfernen.
Der Einzahler hat nun ein neues Wasserzeichen, das er zu Beginn des nächsten Monats beibehalten muss, oder er verliert möglicherweise die Trennung von bis zu einem weiteren Drittel der verbleibenden Bestände.
Lesen Sie die vollständigen Einzelheiten der Saldoerhaltungsanforderung – hier.
Wie behalte ich den Überblick über meine ⅔-Haltegrenzen?
Fällt das Guthaben des Nutzers am letzten Tag eines Kalendermonats unter die in der Saldoerhaltungsanforderung angegebene ⅔-Grenze für die KAU oder die KAG, wird der Kinesis-Nutzer per E-Mail und Telefon benachrichtigt, dass er 30 Tage Zeit hat, um das Guthaben wieder auf das erforderliche Niveau aufzufüllen.