Posted 13th Juli 2021

EPD Anforderungen

Bullion

Sicherstellen, dass Ihre Bullion den ABX-Standards entsprechen

1.ABX-Qualitätssicherungsrahmen (QAF)

Physisches Edelmetall muss von einer von ABX zugelassenen Scheideanstalt hergestellt worden sein und den ABX-Kontraktspezifikationen und dem Qualitätssicherungsrahmen entsprechen.

2. Formen von Bullion

Physische Bullion müssen in folgender Form vorliegen:

Gold*

1 kg Barren mit einer Mindestfeinheit von 999.9

10 Unzen Schweizer Münzbarren mit einem Mindestfeingehalt von 999.9

100 Gramm Barren mit einer Mindestfeinheit von 999.9

*Ausgenommen Barren, die von Emirates Gold DMCC oder Al Etihad Gold Refinery DMCC hergestellt werden.

Silber

1 kg Barren mit einer Mindestfeinheit von 999

100 Unzen Barren mit einer Mindestfeinheit von 999

1,000 Unzen Barren mit einer Mindestfeinheit von 999

3. Integritätskette

Physische Bullion müssen von einer konformen Dokumentation der Integritäts- und Herkunftskette und den Anforderungen gemäß QAF begleitet werden, einschließlich:

A. Jede Einlage wird einzeln geprüft und verifiziert und muss auf eine der folgenden Weisen im Tresornetzwerk hinterlegt werden:

Direkt von einer zugelassenen Scheideanstalt durch einen zugelassenen Transportdienstleister

Direkt aus dem Tresornetzwerk durch einen zugelassenen Transportdienstleister

Direkt von einer zugelassenen Scheideanstalt durch einen zugelassenen Transportdienstleister

B. Qualitätsdokumente, repräsentiert durch:

Zertifikat der Scheideanstalt

Liste der Scheideanstalt-Baren

C. Integritätskette:

Original-Kaufrechnung(en)

Lagerrechnung(en) vom Kaufdatum bis heute

Barrenliste von Tresornetzwerk genehmigten Standorten

D. Die Integritätskette muss die ununterbrochene Lagerung innerhalb des Tresornetzwerks und/oder an einem zugelassenen Standort sowie alle Bewegungen zwischen dem Tresornetzwerk und den zugelassenen Standorten, die von zugelassenen Transportdienstleistern durchgeführt wurden, vom Zeitpunkt des Kaufs bis heute nachweisen.

EPD-Anforderungen (Münzen und Barren) – Getrennte Einrichtung

Kinesis System-Integrität Die auf Gold basierende Kinesis-Digitalwährung KAU basiert 1:1 auf 1g 9999 Feingold und die KAG basiert 1:1 auf 1oz 999 Feinsilber. Das Gold hinter jedem KAU wird in einem der zugelassenen Tresorstandorte innerhalb des ABX-Ökosystems aufbewahrt und zwar auf zugeteilter, nicht getrennter Basis.

Das Metall, das hinterlegt werden kann, muss die im ABX Quality Assurance Framework (QAF) festgelegten Kriterien erfüllen und auch den Kinesis-Produktspezifikationskriterien entsprechen, die zusätzlich zu den im QAF dargelegten Spezifikationen darin bestehen, dass es sich nicht um ein anderes Pool-Produkt als den spezifischen Vertrag zur Erleichterung des Mintings von KAU und KAG handeln darf und dass das Metall einen Mindestfeingehalt von 9999 für Gold und 999 für Silber aufweisen muss.

Für den Fall, dass die Münz- oder Barreneinlage einen Feingehalt von weniger als 9999/999 aufweist, hat Kinesis jedoch strenge Regeln eingeführt, um sicherzustellen, dass 1 KAU auf einer exakten 1:1-Zuteilung von 1 g physischem Gold mit einem Feingehalt von 9999 und 1 KAG auf einer exakten 1:1-Zuteilung von 1 Unze physischem Silber mit einem Feingehalt von 999 basiert und die Integrität des Kinesis-Geldsystems jederzeit gewahrt bleibt.

Um Münzen und Barren mit unterschiedlichem Feingehalt zu akzeptieren und gleichzeitig die Integrität des bereits etablierten Formats zu bewahren, wurden Emissionen auf der Grundlage des Feingehalts und der Münzentrennung eingeführt. Darüber hinaus muss der Einzahler bestimmte Anforderungen erfüllen, um den getrennten Status der eingezahlten Münzen oder Barren aufrechtzuerhalten, da er sonst Gefahr läuft, die eingezahlten Münzen oder Barren in Zukunft nicht mehr gegen KAU oder KAG eintauschen zu können. Siehe Abschnitt „Regeln“

Kinesis-Benutzer, die Münzen oder Barren einzahlen möchten, müssen ihre Münz- und/oder Barrensammlung auf ihre Kosten bei einem von Kinesis ausgewählten Dienstleister prüfen lassen. Der Prüfer teilt Kinesis das Feingewicht des in den eingereichten Münzen oder Barren enthaltenen Goldes mit. Kinesis erkennt nur das Feingewicht des Metalls, das jede Münze enthält an.

Um die Einzahlung von Münzen mit unterschiedlichem Feingehalt zu ermöglichen, gilt der folgende EPD-Emissionsplan:

Gewicht in Gold FeinheitKarat KAU emiittiert
1g999.924.01.000
1g995.023.90.995
1g990.023.80.990
1g986.023.70.986
1g958.323.00.958
1g916.022.00.916
1g900.021.60.900
1g899.021.60.899
1g834.020.00.834
1g750.018.00.750
1g625.015.00.625
1g583.314.00.583
1g417.010.00.417
1g375.09.00.375
1g333.08.00.333
Gewicht in Silber Feinheit % SilberKAU emiittiert
1 Feinunze99999.9%1.000
1 Feinunze95895.8%0.958
1 Feinunze95095%0.950
1 Feinunze94794.7%0.947
1 Feinunze92592.5%0.925
1 Feinunze91691.6%0.916
1 Feinunze90090%0.900
1 Feinunze80080%0.800

Durch die Umsetzung des oben genannten Emissionsplans wird die Integrität der ursprünglichen Hintergrundparameter gewahrt und gleichzeitig ein EPD für Münzen und Barren mit unterschiedlichem Feingehalt ermöglicht.

Mit diesem Emissionsplan stellt Kinesis sicher, dass jede Einheit von Kinesis-Gold (KAU) und -Silber (KAG) 1:1 auf 1 Gramm 9999 Feingold und 1 Unze 999 Feinsilber basiert. Die Nutzer des Kinesis-Ökosystems werden durch diese Struktur nicht beeinträchtigt oder ‚verwässert‘.

Regeln

1) Einlösung

Diese Münzen werden nicht ausbezahlt, es sei denn, der ursprüngliche Einzahler oder ein Bevollmächtigter des Einzahlers verlangt dies ausdrücklich durch Rücknahme (Rücksendung der entsprechenden Anzahl von KAU oder KAG an die Emissionsadresse und Zahlung der Einlösegebühren). Das bedeutet, dass die eingezahlten Münzen effektiv dem Einzahler gehören und nicht von anderen Teilnehmern ausbezahlt werden können. Dies bleibt in Kraft, es sei denn, der Einzahler erfüllt die Saldoerhaltungsanforderung nicht oder bezahlt die Mindestgebühr für die getrennte Verwaltung nicht.

2) Saldoerhaltungsanforderung

Um den getrennten Status der eingezahlten Münzen oder Barren zu erhalten, schreibt die Saldoerhaltungsanforderung einen Mindestbetrag für den aus der EPD von Münzen oder Barren erhaltenen KAU- oder KAG-Saldo vor, den ein Einzahler am letzten Tag eines jeden Kalendermonats auf seinem Konto halten muss.

Ein Einzahler kann so viel von seinem aus dem EPD von Münzen oder Barren erhaltenen KAU- oder KAG-Guthaben liquidieren, wie er möchte, solange sein aus dem EPD von Münzen oder Barren erhaltenes KAU- oder KAG-Guthaben am letzten Kalendertag des Monats über der in der Saldoerhaltungsanforderung genannten ⅔-Anforderung liegt.

Daher kann der Einzahler bis zu ⅓ seines von der EPD erhaltenen Saldos an eingelagerten Münzen oder Barren zum letzten Kalendertag des Monats liquidieren lassen, während er seine getrennte Goldmünzen- und Goldbarrensammlung intakt lässt.

Wenn der Einzahler diese Anforderung nicht erfüllt, setzt sich Kinesis mit dem Einzahler in Verbindung und teilt ihm mit, dass er 30 Tage Zeit hat, um das Guthaben wieder auf das erforderliche Niveau zu bringen.

Wenn sie diese Anforderung nicht erfüllen und die Warnung zur Aufladung nicht beachtet wird, ist Kinesis befugt, bis zu 1/3 der getrennten Bestände zu entfernen.

Der Einzahler hat nun ein neues Wasserzeichen, das er zu Beginn des nächsten Monats beibehalten muss, oder er verliert möglicherweise die Trennung von bis zu einem weiteren Drittel der verbleibenden Bestände.

Wenn ein Nutzer das Recht auf Trennung verwirkt hat, weil er innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten insgesamt viermal die Saldoerhaltungsanforderung nicht erfüllt hat, verliert der Einzahler alle Trennungsrechte für seinen gesamten Münzbestand.

3) Mindesteinlage

Damit Ihre Münzen oder Barren für das EPD in Frage kommen, müssen Sie eine Mindesteinlage von mindestens 3,22 Unzen 9999 Gold haben, was mindestens 100 KAU entspricht, oder im Falle von KAG eine Mindesteinlage von mindestens 200 Unzen 999 Silber, was mindestens 200 KAG entspricht.

4) Gebühren

Auf alle Münzen und Barren, die über das Verfahren Exchange Physical for Digital (Münzen – Barren) eingezahlt werden, wird eine Einzahlungsgebühr von 1 % erhoben.

Die Gebühr für die getrennte Verwaltung beträgt 2,5 % p.a. und wird monatlich mit 0,21% (0,2083%) pro Monat berechnet.

Kinesis-Nutzer, die Münzen oder Barren einzahlen möchten, müssen ihre Münz- und/oder Barrensammlung auf ihre Kosten bei einem von Kinesis ausgewählten Dienstleister prüfen lassen. Zusätzlich werden Gebühren für die Lieferung und Katalogisierung der Münzen oder Barren erhoben.

Die Gebühren für die Prüfung, Lieferung und Katalogisierung werden auf der Grundlage der individuellen Gegebenheiten berechnet, und wir erstellen nach Prüfung einen Kostenvoranschlag.

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